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Qualifizierte Beratung und Hilfe bei Sehverlust

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Herzlich willkommen im Blickpunkt Meschede!

Ein besonderer Schwerpunkt unseres Angebots ist die Betreuung, Beratung und Pflege von erblindeten Menschen oder Menschen mit Seheinschränkungen. Die Räume unseres Seniorenzentrums sind so gestaltet, dass man sich im Haus möglichst autonom zurechtfindet. Bei uns gibt es ein Leitsystem zur Orientierung im Eingangsbereich, bei der Farbgestaltung wird auf Kontraste geachtet und der Aufzug „spricht“ … Dies sind nur drei Beispiele für unsere Leitidee: Die Bewohner sollen bei uns selbst bestimmt leben und ihre Selbstständigkeit in den Dingen des Alltags möglichst lange behalten.

Aufgrund dieser Spezialisierung ist das Pflegeteam im „Blickpunkt Meschede“ mit zusätzlichen Personalstellen ausgestattet. Das bedeutet mehr Zeit und Qualität für fachgerechte Pflege und menschliche Begleitung. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen steht als Träger des Seniorenzentrums für die bestmögliche Teilhabe von Menschen mit Seheinschränkungen.

Ein zweiter Schwerpunkt ist die Pflege und Versorgung bei gerontopsychiatrischen Diagnosen, Depressionen oder Demenz. Als Seniorenzentrum sind wir Mitglied der Deutschen Alzheimergesellschaft und bleiben fachlich immer auf dem Laufenden. Liebevolle Begleitung und fachgerechte Pflege sind auch hier unsere Stärken.

Wir sind Ihre Adresse, wenn es um Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege oder Servicewohnen geht. 80 Plätze im Einzelzimmer und zusätzlich acht barrierefreie Servicewohnungen für Mieterinnen und Mieter bieten eine gepflegte Umgebung, Zusammenleben in der Wohngruppe und viel Raum für Selbstbestimmung. In unserem Haus finden Menschen im Alter eine lebendige Gemeinschaft, hohe Pflegequalität und liebevolle Betreuung.

Sie sind eingeladen, sich bei einem Besuch im Blickpunkt selbst ein Bild zu machen!

Ihre SIlvia Koch
Geschäftsführerin Blickpunkt Meschede

s.koch@blickpunkt-meschede.de

 

Unsere Türen sind wieder geöffnet!

Seit dem 1.3.2023 sind die Corona-Regelungen ausgesetzt. Es besteht somit keine Testpflicht mehr. Geblieben ist lediglich diese eine Schutzvorschrift:
Noch bis zum 7. April müssen Besucherinnen und Besucher auf den Fluren und in den Gemeinschaftsräumen eine FFP2-Maske tragen.

 

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